Aktuelles
Bewirtungskosten sicher von der Steuer absetzen
Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen den Gewinn nur in Höhe von 70 % der nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehenden Aufwendungen mindern. n.
Kühe "Flecki" und "Paula" keine nahen Verwandten
Das Landgericht Düsseldorf hat heute den Eilantrag der Dr. Oetker KG zurückgewiesen, für den von der Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG vertriebenen Schoko-Vanille-Pudding "Flecki" ein europaweites Verkaufsverbot auszusprechen. Das Gericht sieht weder die Verletzung eines von Dr. Oetker eingetragenen europäischen Designrechts (Gemeinschaftsgeschmacksmusters) noch die von Dr. Oetker behaupteten Wettbewerbsverstöße. Das Aldi-Produkt "Flecki" weise in seiner Gestaltung ausreichende Unterschiede zu Dr. Oetkers "Paula" auf.
Ehefrau ist GmbH-Gesellschafterin und trotzdem familienversichert
Eine Hausfrau als Alleingesellschafterin einer GmbH & Co KG ist nicht hauptberuflich selbstständig tätig, wenn sie ausschließlich die gesellschaftsrechtlichen Pflichten wahrnimmt und nicht aktiv mitarbeitet.
Berücksichtigung von Zivilprozesskosten
Mit Urteil vom 12.5.2011 hat der BFH entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Günstiges Urteil zur Entfernungspauschale
Entfernungspauschale ist nun auch für längere Arbeitswege absetzbar. Der Mehrbetrag für eine entfernungsmäßig weitere Fahrstrecke ist grundsätzlich nur bei einer Zeitersparnis von mindestens 10 % abziehbar.
Richtig Steuern sparen im Krankheitsfall
Um die Kosten im Krankheitsfall steuerlich geltend zu machen, muss ein ärztliches Attest vorliegen...
Achtung! Aufgepasst bei Renten & Steuern
Für Neu-Rentner ab 2011 liegt der Anteil der gesetzlichen Rente, der versteuert werden muss, bei 62%.
Wer Geld bekommt, muss noch warten!
Wie immer ist das Finanzamt schneller mit Forderungen, als mit Auszahlungen. Gründe dafür sind folgende:
Endlich zieht das Einkommensteuer-Gesetz nach: Lohnsteuerklasse III/V für eingetragene Lebenspartner (FG)
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein stärkt mit seinen zwei Beschlüssen die Gleichbehandlung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Ehegatten. Es wurde bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Eintragung der Lohnsteuerklassenkombination III/V gewährt.
Konfusion pur: nun doch keine elektronische Lohnsteuerkarte!
Die Steuerabteilungsleiter der obersten Finanzbehörden haben entschieden, dass sich der Starttermin des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aufgrund unerwarteter technischer Schwierigkeiten auf den 1.1.2013 verschiebt.