Jahresabschluss
Damit Sie Zeit für das Wesentliche haben, erstellen wir für Sie:
- Bilanzen (Handels-u. Steuerbilanz)
- Einnahmen-Überschuss-Rechnungen mit Erläuterungen des Zahlenmaterials
- Aussagefähige Jahresabschlüsse bezüglich § 18 Kreditwesengesetz (KWG), somit anerkannt bei den Banken als Finanzierungsgrundlage
Nutzen Sie auch unsere unterjährige Beratung im Hinblick auf den Jahresabschluss und die Ausschöpfung von Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Jahreswechsel.