Lohnsteuerkarte ab 2012 elektronisch
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist aktuell nochmals darauf hin, dass die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte ab dem 01.01.2012 durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt wird. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Sämtlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden ihre so genannten Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in einem Schreiben übersandt.
- Die Daten sollten sofort geprüft werden.
- Änderungen können ausschließlich beim jeweilig zuständigen Finanzamt beantragt werden.
- Fragen zu dem Thema werden auf der Homepage des BMF www.bundesfinanzministerium.de beantwortet. Dort können auch Formulare abgeholt werden.
- Besteht das Arbeitsverhältnis über den 31.12.2011 hinaus, wird der Arbeitgeber i. d. R. bereits alle Daten für den Lohnsteuerabzug haben.
- Bei einem Wechsel des Arbeitgebers müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dem neuen Arbeitgeber nur noch ihre Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum angeben und mitteilen, ob es sich um ein Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Dann kann der Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen.
- Lohnsteuerfreibeträge werden nicht einfach übernommen. Damit die Freibeträge berücksichtigt werden können, müssen diese im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für 2012 beantragt werden.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten wir Ihnen gerne.